18.04.2024, 22:11
(18.04.2024, 15:58)Ref‘inNRW schrieb: Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage an euch, wird das bestreiten mit Nichtwissen in den Tatbestand mit aufgenommen. Bspw. Würde ich die Tatsache, die durch das nicht wissen bestritten wird beim streitigen Kläger Vortrag darstellen und beim Beklagten Vortrag kennzeichnen, dass er es mit Nichtwissen bestritten hat. Wäre dies richtig oder soll ich es beim streitigen Vortrag des Beklagten weglassen?
Danke im Voraus!
Das würdest du nur dann machen, wenn du das Bestreiten mit NW besonders in den Gründen thematisieren willst. Sonst weglassen, reicht ja, dass du es im Streitstand der einen (darlegungsbelasgeten) Seite platziert hast.
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Bestreiten mit Nichtwissen - von Ref‘inNRW - 18.04.2024, 15:58
RE: Bestreiten mit Nichtwissen - von Sir Wilfrid Robarts - 18.04.2024, 22:11
RE: Bestreiten mit Nichtwissen - von Praktiker - 18.04.2024, 22:46