16.04.2024, 15:11
(16.04.2024, 11:13)Egal schrieb:(16.04.2024, 09:43)Tess T. Culls schrieb: Wenn Du einen Brutto - Netto Rechner heranziehst, kommst Du bei einem Brottogehalt von 85.000 € auf ca. 18.000 € Einkommensteuer, die als Lohnsteuer abgezogen wird.
Das kommt glaub recht nahe, berechnet sich aber insofern unter Heranziehung der gesetzlichen Sozialabgaben.
Nicht ganz. Das war der Fehler, den ich auch gemacht habe. 85k ist nur der Gewinn und daher nicht mit dem Arbeitnehmerbrutto und auch nicht mit dem zu versteuernden Einkommen identisch.
Das zu versteuernde Einkommen ist wesentlich niedriger.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass seitens der Lohnsteuerberechnung (=Einkommensteuervorauszahlung) die abzugsfähigen Beträge (Werbundkostenpauschbetrag, als Sonderausgaben abzugsfähige Sozialversicherungen, etc.) bereits eingepreist sind. Von daher dachte ich, ist der Brutto-Nettorechner eine gute Näherungsgrenze.
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