20.03.2019, 18:44
Es ist wohl unterschiedlich, was unter einem Votum verstanden wird. Meine Ausbilderin in der Zivilstation meinte damit ein einschichtiges (also nicht relationsmäßiges) Gutachten inkl. Sachverhalt und Entscheidungsvorschlag; bei nicht entscheidungsreifen Sachen mit einem Vorschlag, was als nächstes zu tun wäre (z.B. ein PKH-Beschlusstenor, zu erteilende Hinweise oder auch Vergleichsvorschläge). In meiner Wahlstation am OVG dagegen wurde unter einem Votum praktisch ein Urteilsentwurf nach Aktenlage vor der mündlichen Verhandlung verstanden.
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Votum - Muster - von gast1 - 19.03.2019, 19:52
RE: Votum - Muster - von Gast - 19.03.2019, 20:04
RE: Votum - Muster - von gast1 - 19.03.2019, 20:16
RE: Votum - Muster - von Gast - 19.03.2019, 20:19
RE: Votum - Muster - von Erdbär_NRW - 20.03.2019, 18:44