02.04.2024, 06:30
Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob hier schon mal jemand davon gehört hat, dass es Probleme gab, weil der Schwerpunkt des tatsächlichen Tätigkeit in der Wahlstation nicht mit dem angegeben Schwerpunkt auf dem Formular bzw. dem genehmigten Ausbildungsplan der Ausbildungsstelle übereingestimmt hat. Diese Angaben bestimmen ja (zumindest in Hessen) das Fach für den Aktenvortrag.
Wenn meine Ausbildungsstelle z.B. angibt, dass ich hauptsächlich Arbeitsrecht mache, tatsächlich aber nur Wirtschaftsrecht. Es wird ja wohl kaum kurzfristig das Fach des Aktenvortrags geändert. Aber wurde deswegen zum Beispiel schon mal eine Ausbildungsstelle von der Liste genommen, weil aus dem Zeugnis dann im Nachhinein hervorgeht, dass etwas anderes gemacht wurde?
ich wollte mal nachfragen, ob hier schon mal jemand davon gehört hat, dass es Probleme gab, weil der Schwerpunkt des tatsächlichen Tätigkeit in der Wahlstation nicht mit dem angegeben Schwerpunkt auf dem Formular bzw. dem genehmigten Ausbildungsplan der Ausbildungsstelle übereingestimmt hat. Diese Angaben bestimmen ja (zumindest in Hessen) das Fach für den Aktenvortrag.
Wenn meine Ausbildungsstelle z.B. angibt, dass ich hauptsächlich Arbeitsrecht mache, tatsächlich aber nur Wirtschaftsrecht. Es wird ja wohl kaum kurzfristig das Fach des Aktenvortrags geändert. Aber wurde deswegen zum Beispiel schon mal eine Ausbildungsstelle von der Liste genommen, weil aus dem Zeugnis dann im Nachhinein hervorgeht, dass etwas anderes gemacht wurde?
Nachrichten in diesem Thema
Ausbildungsplan Schwerpunkt Wahlstation - von refchin - 02.04.2024, 06:30
RE: Ausbildungsplan Schwerpunkt Wahlstation - von Quasinon - 08.04.2024, 13:41