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Hamburger Protokoll - Reform der Juristenausbildung
GPAKandidat2023
Junior Member
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Beiträge: 46
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#4
01.04.2024, 00:35
Ich halte es grundsätzlich nicht für sinnvoll, akademische Abschlüsse noch weiter zu entwerten. Es muss sich nicht jeder Bachelor/Master/Diplom-Irgendwas nennen können. Ganz besonders gilt das für Juristen, deren Weg zur ersten juristischen Prüfung erstaunlich einfach ist. Keine wöchentlichen Abgaben, an vielen Universitäten unendlich Versuche für die allermeisten Scheine, unendlich lange Vorbereitungszeit für die Abschlussprüfung und dann muss man in der Abschlussprüfung auch nur 3 oder 4 von 6 Klausuren bestehen. Realistisch betrachtet würden diejenigen Kandidaten, die mit der gegenwärtigen juristischen Ausbildung Probleme haben, in einem echten Bachelor-Studiengang mit einer sonst üblichen Prüfungsordnung (bereits gesehen: maximal drei Versuche; Zwangsanmeldung zu Prüfungen ohne Rücktrittsmöglichkeit; Mindestanzahl an bestandenen Modulen pro Semester; selbstverständlich erfolgt die Exmatrikulation auch, wenn man ein eigentlich bedeutungsloses 3 CP-Modul nicht besteht, aber sonst schon alle Module mit 1,0 bestanden hat  u.v.m.) schon exmatrikuliert sein, bevor sie ihr erstes Pflichtpraktikum absolvieren. Trotzdem heulen die Jura-Studenten dauerhaft rum. Die sollten ihre Zeit mal lieber ins Lernen investieren.
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Hamburger Protokoll - Reform der Juristenausbildung - von Maxim - 31.03.2024, 22:44
RE: Hamburger Protokoll - Reform der Juristenausbildung - von nachdenklich - 31.03.2024, 23:12
RE: Hamburger Protokoll - Reform der Juristenausbildung - von nachdenklich - 31.03.2024, 23:15
RE: Hamburger Protokoll - Reform der Juristenausbildung - von GPAKandidat2023 - 01.04.2024, 00:35
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