26.03.2024, 12:33
Hallo alle zusammen,
soeben habe ich eine Klausur skizziert und festgestellt, dass der Beklagtenvertreter im Schriftsatz das fehlen des Widerspruch bestritten hat. Das habe ich auf meiner Lösungsskizze als streitig vermerkt. Im Lösungsvorschlag wurde dieses Bestreiten nicht in den Tatbestand aufgenommen, stattdessen wurde in den Entscheidungsgründen Bezug auf das vorbringen des Beklagten genommen und der Widerspruch geprüft.
Meine Frage an euch, wäre es ratsam alles das von Seiten des Beklagten bestreitet wird in den Tatbestand aufzunehmen?
Ich persönlich würde Bezug auf jedes Bestreiten nehmen. Die Lösungsskizze irritiert mich sehr!
soeben habe ich eine Klausur skizziert und festgestellt, dass der Beklagtenvertreter im Schriftsatz das fehlen des Widerspruch bestritten hat. Das habe ich auf meiner Lösungsskizze als streitig vermerkt. Im Lösungsvorschlag wurde dieses Bestreiten nicht in den Tatbestand aufgenommen, stattdessen wurde in den Entscheidungsgründen Bezug auf das vorbringen des Beklagten genommen und der Widerspruch geprüft.
Meine Frage an euch, wäre es ratsam alles das von Seiten des Beklagten bestreitet wird in den Tatbestand aufzunehmen?
Ich persönlich würde Bezug auf jedes Bestreiten nehmen. Die Lösungsskizze irritiert mich sehr!
Nachrichten in diesem Thema
Streitiges Beklagtenvorbringen - von Ref‘inNRW - 26.03.2024, 12:33
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von Praktiker - 26.03.2024, 21:54
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von 9erDart - 27.03.2024, 09:39
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von Konova - 27.03.2024, 09:42
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von Praktiker - 27.03.2024, 10:10