25.03.2024, 13:47
(25.03.2024, 13:16)NRWAG schrieb: Quasi völlig egal, wenn es wirklich nur diese eine Satz wäre. Wichtig ist, dass Du Deine Gedanken tatsächlich im weiteren Verlauf durch Obersätze strukturiert hast und keinen Besinnungsaufsatz geschrieben hast. Es ist leider meist so, wer keine Obersätze nutzt, hat keine Struktur in der Klausur und in seinen Argumenten und sowohl er selbst als auch der Korrektor haben keine Ahnung, warum bestimmte Dinge an der jeweiligen Stelle ausgeführt werden bzw. wo man sich in der Prüfung nun befindet. Ob Du jetzt nochmal das Wort Zulässigkeit hingeschrieben hast, ist mir persönlich egal, wenn der Rest stimmt.
Okay, da nimmt mir tatsächlich ein wenig die Angst, danke! Habe dann natürlich die Zulässigkeitsaspekte darunter abgehandelt und bei der Begründetheit ähnlich, nur diesen einleitenden großen Obersatz jeweils vergessen.
Befürchtung ist natürlich, dass der Korrektor nicht erkennt, wo ich bin und was ich prüfe (auch weil ich dann unter II.1 und II.2 mit der Widerklage dann weitergemacht habe & dann bei der Begründetheit der Widerklage es allerdings wieder gemacht habe :D)
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Obersätze vergessen - von ZEITNOT - 25.03.2024, 12:21
RE: Obersätze vergessen - von NRWAG - 25.03.2024, 13:16
RE: Obersätze vergessen - von ZEITNOT - 25.03.2024, 13:47
RE: Obersätze vergessen - von Praktiker - 25.03.2024, 20:49
RE: Obersätze vergessen - von ZEITNOT - 25.03.2024, 21:11
RE: Obersätze vergessen - von Praktiker - 26.03.2024, 22:03