20.03.2024, 18:08
(20.03.2024, 14:45)Calathea schrieb:(20.03.2024, 11:23)1Ri schrieb:(20.03.2024, 10:31)Calathea schrieb:(20.03.2024, 09:37)juraistschön schrieb:(20.03.2024, 00:05)UngelösteFrage schrieb: Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass Ihr G96 und den anderen Abgelehnten so angeht und in Frage stellt.
Was die Beiden erlebt haben ist absolut frustrierend und niederschmetternd. Eine Ablehnung ist nie schön, aber wenn die Begründung ausbleibt kann man mit der Sache nicht abschließen und stellt einfach alles in Frage. Insbesondere wenn man sich schon einige Monate darauf eingestellt hat, dass man demnächst ins Richteramt wechseln wird. Und davon geht man nunmal aus, wenn man erfolgreich das nicht unaufwendige Auswahlverfahren durchlaufen hat, die entsprechenden Noten mitbringt und man sich keiner Extremistenvergangenheit oder sonstigen red flags im Lebenslauf bewusst ist.
Ich musste da leider selber durch im letzten Jahr und ich knabbere heute noch daran. Auch wenn ich mittlerweile sehr gut versorgt bin und nach der Erfahrung kein Interesse mehr an der Justiz habe.
Ganz abgesehen von meiner persönlichen Geschichte finde ich die Entwicklung in Berlin einfach wirklich bedenklich. Eine solche black box an einer für unseren Rechtsstaat so relevanten Stelle kann auf Dauer nicht gut gehen. Würde es sehr begrüßen, wenn die Wissenschaft/Fachöffentlichkeit da mal ein Auge darauf werfen würde. Lieber zu früh als zu spät.....
Ich stimme dir zu, aber seien wir doch mal ehrlich: wo werden Ablehnungen (zumindest auf Stellen im Eingangsamt) im ÖD denn überhaupt ordentlich begründet?
Zumeist bekommt man doch nur Kanzleitrost à la "Wir haben uns für eine/n besser geeignete/n Mitbewewerber/in entschieden."
Das ist etwas anderes. In der Justiz werden in der Regel zum Auswahlgespräch nur so viele Leute eingeladen, wie es auch Stellen zu besetzen gibt. Wenn die Auswahlkommission ihr Go gegeben hat, nachdem sie den Kandidaten kennengelernt hat, sollte es - außer bei krassen red flags - keinen Grund geben, die Person abzulehnen. (Außer tatsächlich, dass sie eher auf die Geschlechter/migrationsquote achten. Geschlechterquote sollte in B kein Problem sein, außer vielleicht ein Frauenüberschuss? Also ist ein falsches Parteibuch oder die nicht erfüllte Migrationsquote so ziemlich das einzige, was ich mir vorstellen kann.)
Und auf der anderen Seite senkt berlin ständig die Notenanforderungen.
Dit is Berlin.
Die Senkung der Mindestnotenanforderungen öffnet den Zugang zum Auswahlgespräch. Es kommt eben nicht nur auf die Noten an, und die mir bekannten Fälle von Ablehnungen im Auswahlgespräch hatten alle doppel vb.
Wenn man wie Berlin eben im Jahr 2017 und 2018 (Beispiel) je 100 neue ProRi einstellt, braucht man einen größeren Auswahlpool, der auch die sonstigen Kriterien erfüllen kann, als Anfang der 2000er als man sich Einladungen nicht unter 2 x 11 leisten konnte, aber auch nur 10 neue ProRi eingestellt hat (bei höheren Absolventenzahlen).
Im Auswahlgespräch gibst auch keine echte Konkurrenzsituation. Man ist geeignet oder nicht. Es gibt mwn auch keine bestimmte Zahl an Stellen pro Auswahlgespräch zu vergeben.
Wenn das in berlin so sein sollte, dann noch schlimmer. Das hiesse, man sammelt geeignete Bewerber und setzt sie zu einem in der Zukunft noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt ein, eben, wann man sie braucht?
Dann kein Wunder, dass die Berliner Justiz so unbeliebt ist und so wenige Bewerber hat, dass die 2x7,5 Punkte schon reichen.
Als erwachsener Mensch mit 2 (guten Examina will man (in Falle einer Zusage) auch bisschen Planungssicherheit haben, zumal das Arbeitsamt es bestimmt auch nicht so toll finden sollte.
Und berlin hat es dann nötig, die Noten zu senken, um an eine größere Auswahl zu kommen, weil es eben anscheinend eher unbeliebt ist. Hamburg hält sich an seinen 2x9 Punkten (einmal 8 ist ok, wenn LLM, Dr oder Berufserfahrung vorliegt) sehr fest und kann sich immer noch von Bewerbern kaum retten. Trotz der vielen GKen und der miserablen Bezahlung.
Da interpretierst du sehr viel in meine Antwort hinein. Berlin hat den vermutlich größten Pool an entsprechend qualifizierten Referendaren, die vom 1. Examen her aus dem ganzen Bundesgebiet stammen und maßgeblich über die Bestenliste reinkommen. Die Justiz muss hier allerdings mit den Bundesministerien konkurrieren, die es in Hamburg nicht gibt. Der Rest deiner Antwort entspringt deiner Fantasie. Es gibt x-Planstellen und mehrere Auswahlrunden im Jahr mit y-Gesprächen. Wenn sich - das ist mein Kenntnisstand - in Gespräch 1 von 20 Kandidaten 8 als geeignet erweisen und man sie einstellen möchte, schlägt man sie idR dem nächsten RiWa auch vor. Es gibt afaik schlicht nicht die Situation von einem Auswahlgespräch mit 10 Kandidaten auf 3 Stellen.
Wie gesagt: teils wird eben jemand offenbar mit 2 x 8 genommen und jemand mit 2 x 10,5 abgelehnt. Das kommt vor. Noten allein begründen keine Eignung für das Amt. Man kann manche Leute schlicht nicht auf die Bevölkerung loslassen.
Ob Hamburg bei 100 gesuchten ProRi an 2 x vb festhalten könnte, mag bei vll 1600 Kandidaten bundesweit jährlich, die dieses Kriterium erfüllen, die auch noch im Übrigen geeignet sein müssen und ÜBERHAUPT in die Justiz wollen, dahingestellt bleiben.
Insgesamt hat man einfach lange Zeit deutlich unter Bedarf im Hinblick auf die Pensionierungen eingestellt und muss aufholen.
Dass der RiWa plötzlich ablehnt, ist eine ganz andere Sache, dazu habe ich mich schon geäußert. Bei ProRi Ernennungen für mich unverständlich, da "nach Aktenlage" zu einem anderen (nicht mitgeteilten) Ergebnis zu kommen als die Auswahlkommission.
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