20.03.2024, 13:47
Ja natürlich.
Die Inflationsausgleichsprämie wurde ja rückwirkend gezahlt für das letzte Kalenderjahr, in dem wir unterbezahlt waren.
Seit Januar gibts mehr Geld, ergo profitierst Du von der Erhöhung sowieso, da Du die erhöhte Unterhaltsbeihilfe bekommen wirst..
Entsprechend ist "leer ausgehen" der falsche Begriff, da man einfach jetzt erst ausgeglichen hat, dass im letzten Kalenderjahr das Geld nicht reichte.
Die Inflationsausgleichsprämie wurde ja rückwirkend gezahlt für das letzte Kalenderjahr, in dem wir unterbezahlt waren.
Seit Januar gibts mehr Geld, ergo profitierst Du von der Erhöhung sowieso, da Du die erhöhte Unterhaltsbeihilfe bekommen wirst..
Entsprechend ist "leer ausgehen" der falsche Begriff, da man einfach jetzt erst ausgeglichen hat, dass im letzten Kalenderjahr das Geld nicht reichte.
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Tarifabschluss öffentlicher Dienst - Bedeutung für Unterhaltsbeihilfe - von Ihrist - 09.12.2023, 16:53
RE: Tarifabschluss öffentlicher Dienst - Bedeutung für Unterhaltsbeihilfe - von Ref_GPA1234 - 10.12.2023, 00:55
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