18.03.2024, 10:55
(18.03.2024, 10:04)Friedman schrieb: Also eine Gesetzessammlung würde ich mir unter allen Umständen zulegen. Und ganz so einfach ist die Unterscheidung zwischen völlig ahnungslosen und erfahrenen Teilnehmern nicht. Die Teilnehmer aus Bayern haben alle bereits Steuerrecht im Ref gehabt und ein paar Leute zumindest einen steuerlichen Schwerpunkt. Sich ein wenig in das EStG einzulesen würde sicher nicht schaden. Grds. genügt die BFA, wenn man keine Ambitionen hat, jemals ein guter Steuerrechtler zu werden, sondern nur einen groben Überblick für die Sachgebietsleitertätigkeit erwerben will. Aber gerade in Brühl können die Nächte mal lang werden und gerade mit Rechnungswesen/Bilanzierung tun sich einige schwer.
Ob man dann an einem Donnerstagmorgen verkatert ohne Ahnung von Bilanzierung, gewerblichen Einkünften und Gesellschaftsrecht die Betriebsaufspaltung checkt, ist fraglich. Und das ist etwas, das man als Sachgebietsleiter bei der OH schon verstehen sollte.
Natürlich schadet es nicht sich vorzubereiten. Aber April ist in zwei Wochen. Bis dahin noch nennenswerte Fortschritte zu erzielen ist zwar möglich, würde aber einen Aufwand erfordern der nicht im Verhältnis steht.
Essenz meines Beitrages sollte sein, dass viele mit genau keiner Ahnung von Steuerrecht in der FV anfangen (denke darum ging es dem TE). Was er/sie dann aus der Zeit in der FV macht, liegt wie immer bei jedem selbst.
Meine Empfehlung wäre daher, jetzt noch etwas Freizeit zu genießen und dann ab April zu starten.
Man kann sich höchstens im Amt schonmal auf die Frage vorbereiten, wann man den Urlaub für dieses Jahr nehmen mochte (kein Scherz

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