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Nachversicherung Hessen Ja oder Nein Frage zur Satzung
HilfefürdenVerbesserungsversuch
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2023
#1
16.03.2024, 14:59
Hallo ihr Lieben, 

ich muss mich entscheiden, ob ich die zwei Jahre Ref im Versorgungswerk Hessen nachversichern lasse. 

In der Satzung https://www.vw-ra-hessen.de/media/pdf/Satzung.pdf verstehe ich § 17 Abs. 5 nicht. Ist dort nur blumig ausgedrückt, das die zwei Jahre Ref verpuffen, wenn dadurch mein Quotient nach Abs. 4 sich verringern würde (was er tut)? Ich lese Abs. 5 so, dass dann die Jahre, die ich auch ohne Ref hätte nach dem höheren Quotienten berechnet werden. Sprich dass die 2 Jahre Ref trotzdem mit niedrigem Quotienten berechnet werden, dafür aber alle anderen Jahre (die ich auch ohne Nachversicherung bekäme) mit dem normalen Quotienten berechnet werden. 

Ich habe 60 Monate in der Deutschen Rentenversicherung, wenn ich das Ref reinnehme (ggf auch ohne das). Dann müsste ich doch jetzt gegenrechnen, wieviel ich für die 2 Jahre aus der DRV bekomme und wieviel ich 2 Jahre im Versorgungswerk Hessen mit dem niedrigen Quotienten bekomme, oder irre ich mich? 

Zusatzfrage: Ich komme ursprünglich aus NRW. Wenn ich nun in 10 Jahren nach NRW ziehe und in das dortige Versorgungswerk wechsele (man kann alles mitnehmen, das Abkommen besteht) dann würde doch aber wieder die NRW Regelung gelten aus § 19 Abs. 5 
https://www.vsw-ra-nw.de/wp-content/uplo...815-v2.pdf, dass die zwei Jahre dann verpuffen, oder?  Hilfe zu dem Thema wäre fantastisch :)
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Nachrichten in diesem Thema
Nachversicherung Hessen Ja oder Nein Frage zur Satzung - von HilfefürdenVerbesserungsversuch - 16.03.2024, 14:59
RE: Nachversicherung Hessen Ja oder Nein Frage zur Satzung - von bona fides - 08.01.2025, 13:11
RE: Nachversicherung Hessen Ja oder Nein Frage zur Satzung - von Egal_ - 08.01.2025, 15:17


 

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