13.03.2024, 12:47
(13.03.2024, 11:58)wartezeitanrechnung schrieb: 5c DRiG eröffnet die Möglichkeit, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang von bis zu 6 Monaten auf das Referendariat angerechnet werden kann. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit schnell so eine Ausbildung zu machen, um so faktisch die Wartezeit zu verkürzen?
Meine Überlegung war ob das vielleicht mit einem Fachhochschulstudiengang der als Ausbildung für den gehobenen Dienst gelten könnte, ginge.
Vielen Dank im Voraus!
Soweit ich § 5c DRiG verstehe verkürzt sich die Dauer des Refs und nicht die Wartezeit (obwohl natürlich Wartezeit vergeht während der Ausbildung).
Aber wieso solltest du das Ref verkürzen wollen? Die Zeit im Ref zur Examensvorbereitung ist sowieso mehr als knapp, da würde ich nicht freiwillig auch noch "kürzer machen".
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Wartezeit durch Ausbildung faktisch verkürzen - von wartezeitanrechnung - 13.03.2024, 11:58
RE: Wartezeit durch Ausbildung faktisch verkürzen - von Konova - 13.03.2024, 12:47
RE: Wartezeit durch Ausbildung faktisch verkürzen - von wartezeitanrechnung - 13.03.2024, 14:17
RE: Wartezeit durch Ausbildung faktisch verkürzen - von Konova - 13.03.2024, 14:57