13.03.2024, 11:59
Gemäß 5b III 2 DRiG kann nicht nur eine Ausbildung in Speyer, sondern auch sonst an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden. Staats schreibt dazu in seinem Kommentar zum DRiG, dass die Länder den Referendaren diese Möglichkeit nicht gänzlich vorenthalten dürfen. Jedoch schreibt er auch, dass nur vertiefende Studien, die speziell den praktischen Zweck des Referendariats berücksichtigen, eine Teilnahme am unmittelbaren Berufsleben sei aber nicht erforderlich.
Kennt ihr irgendeine Möglichkeit, wie man hiervon Gebrauch machen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Kennt ihr irgendeine Möglichkeit, wie man hiervon Gebrauch machen kann?
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Nachrichten in diesem Thema
Alternative zu Speyer - von wartezeitanrechnung - 13.03.2024, 11:59
RE: Alternative zu Speyer - von guga - 13.03.2024, 14:23
RE: Alternative zu Speyer - von wartezeitanrechnung - 13.03.2024, 14:39