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Ne ultra petita
Wählscheibentelefon
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Themen: 3
Registriert seit: Jul 2021
#4
09.03.2024, 23:10
(09.03.2024, 14:19)Praktiker schrieb:  Wenn Du den Antrag ausdrücklich so ausgelegt hast, ist es nicht einmal ein Verstoß gegen ne ultra petita - Du hast es ja so verstanden, dass eben das gefordert wird. Dann wäre es nur eine ggf. falsche Auslegung. Ohne Kenntnis der Gesamtklausur schwer zu sagen, wie schlimm das wäre, aber für sich genommen jedenfalls kein Grund, schlecht zu schlafen.

Das klingt schonmal etwas beruhigend. Wie das halt manchmal so ist, macht man vielleicht auch aus einer Mücke einen Elefanten. Man wartet halt auf seine Note und dann schwirren einem solche Dinge im Kopf herum. 

Ich weiß halt nicht, ob man das hätte so auslegen können. Ich habe es getan, weil ich den Antrag nur so kenne und es komisch finde, dass jetzt plötzlich dieser Antrag nur mit materiellen Schäden gestellt wird. Ob das jetzt angezeigt war, das auszulegen, glaube ich weniger. Aber manchmal reibt man sich irgendwie an solchen Dingen, während man die Klausur schreibt und macht dann da Dinge, die man in einem Nicht-Ernstfall nicht machen würde und eleganter löst.
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Nachrichten in diesem Thema
Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 08.03.2024, 18:40
RE: Ne ultra petita - von RefSH - 08.03.2024, 19:23
RE: Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 09.03.2024, 23:12
RE: Ne ultra petita - von Praktiker - 09.03.2024, 14:19
RE: Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 09.03.2024, 23:10


 

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