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Ne ultra petita
Wählscheibentelefon
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Beiträge: 53
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2021
#1
08.03.2024, 18:40
Hallo,

wegen einer Sache schlafe ich in letzter Zeit nicht so gut  Happywide 

Ich habe in der Z I - Klausur über etwas entschieden, was so nicht beantragt war. Die Klägerin hat den klassischen Feststellungsantrag auf zukünftige Schäden gestellt, dabei diesen aber nur auf materielle und nicht immaterielle Schäden. Ich hab das, weil es nicht wirklich zum Rest der Klage passte, für einen Fehler des JPA gehalten und den Antrag zugunsten der Klägerin so ausgelegt, dass auch immaterielle Schäden gemeint waren. Mir kam das eben so komisch vor, da dieser Antrag in allen Klausuren, die ich geschrieben habe, immer mit materiellen und immateriellen Schäden gestellt/tenoriert wurde. Wie schwer wiegt ein solcher Verstoß gegen ne ultra petita? Ich hätte das besser anders lösen sollen. Ansonsten bin ich recht zufrieden mit der Klausur, sodass mich dieser Fehler irgendwie richtig fuchst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2024, 18:41 von Wählscheibentelefon.)
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Nachrichten in diesem Thema
Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 08.03.2024, 18:40
RE: Ne ultra petita - von RefSH - 08.03.2024, 19:23
RE: Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 09.03.2024, 23:12
RE: Ne ultra petita - von Praktiker - 09.03.2024, 14:19
RE: Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 09.03.2024, 23:10


 

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