28.02.2024, 12:26
(28.02.2024, 12:03)Unheilig schrieb:(28.02.2024, 11:42)Academiajuris schrieb: (...)
Ist zwar schon lange her, aber zu diesem Kommentar möchte ich mich gerne äußern. Was für ein Quatsch! Dein/e Vorredner/in hat völlig Recht. Das Examen in der bisherigen Form ist alles andere als praxisnah.
Welcher Jurist in der Praxis muss einen Schriftsatz in einem hochkomplexen ( teilweise vom BGH entschiedenen Fall) innerhalb von 5 Zeitstunden noch am selben Tag lösen und fertig gestellt abgeben? Welcher Jurist muss dies handschriftlich tun und darf dabei lediglich Kommentare und Gesetze zur Hilfestellung nutzen? Welcher Jurist steht dabei unter dem massiven Druck, dass seine komplette Karriere jedenfalls teilweise von diesem Schriftsatz abhängt? Richtig keiner! Natürlich hat man in der Arbeitswelt auch Fristen und Zeitdruck. Natürlich kann einen das auch fertig machen. Es macht aber dennoch einen ganz erheblichen Unterschied, ob man 5h insgesamt oder 2-8 Wochen für Schriftsätze Zeit hat und Verlängerungsanträge stellen kann. Es macht einen Unterschied, ob man Online Datenbanken mit Urteilen nutzen kann, ob man sich mit Kollegen besprechen kann, ob man in Ruhe (!) die Dinge durchdenken und nachlesen kann, ohne dabei alle 3 Minuten auf die Uhr schauen zu müssen und ob man Formularhandbücher etc. jeder Zeit griffbereit hat. Also ernsthaft Leute: Wer behauptet, das Examen wäre praxisnah und würde irgendwas darüber aussagen, ob jemand praktisch gute Arbeit abliefert, der hat den Schuss nicht gehört.
Jemand der ein gutes Examen hat, beweist dass er sehr diszipliniert ist, gut mit Druck umgehen kann und es schafft das Wichtige schnell zu erkennen - soweit so gut - jemand bei dem es aber nicht so gut läuft, ist deshalb im Umkehrschluss nicht gleich ein schlechter Jurist. Ihr vergesst, dass zum Examen auch ne gute Portion Glück dazugehört. Mit den Klausuren, mit den Korrektoren, mit der Tagesform, mit den Lebensumständen. Wir leben nicht alle das selbe Leben ( der eine hat gesundheitliche Probleme, der andere einen Säugling zuhause, der nächste wohnt bei Mama und Papa, der übernächste hat reiche Eltern, der andere macht gerade ne schlimme Trennung durch und und und) und das hat alles Einfluss auf unsere Leistungen. Zudem gibt es kaum eine Ausbildung mit so einer subjektiven Wertung, wie die unsere. Die Klausurdurchgänge werden insgesamt von Jahr zu Jahr immer komplexer und sind - nachweislich(!)-völlig unterschiedlich schwer. Meine eine beste Freundin war nie eine Überfliegerin, hatte ein eher schlechtes erstes Examen, aber einen sehr dankbaren Durchgang im zweiten Examen. Fast nur Standardfälle bei denen die Arbeit am Kommentar alles war. Sie ist mit nem sehr soliden Examen da raus gegangen ( besser als erwartet) und arbeitet heute in einer sehr angesehenen Kanzlei für Strafverteidigung. Meine andere beste Freundin, hatte 10,9 pkt im ersten Examen und Traumnoten im Ref. Sie hatte einen furchtbaren Durchgang mit Exoten- und Rennfahrerklausuren und hatte 6,1 nach den schriftlichen. Das spiegelt mit Nichten das Können der letztgenannten Freundin wider. Es war einfach Pech bzw Glück im Falle der Erstgenannten. 8 Klausuren unter dieser Bedingungen können niemals das Können einer Person definieren.
Das sehen beispielsweise die Landesnotarkammern anders.
Vgl. Bayerische Landesnotarkammer:
"Sie geraten in der Beurkundungsverhandlung nicht selten in die Situation, dass die Beteiligten zu unvorhergesehenen Problemen ad hoc die Formulierung von Lösungsvorschlägen erwarten. Sie haben daher mitunter parallel eine größere Zahl an komplexen Beurkundungen vorzubereiten und abzuwickeln. Daher müssen sie in der Lage sein, aufgrund ihres präsenten juristischen Wissens und ihres ausgeprägten Problembewusstseins auch unter hohem Zeitdruck eine Vielzahl juristischer Fragestellungen zu bearbeiten und sich auf unterschiedlichste Lebenssachverhalte einzustellen.
Die Zweite Juristische Staatsprüfung fordert vom Teilnehmer ähnliches und ist daher in hohem Maße geeignet, die erforderliche fachliche Eignung nachzuweisen."
@Unheilig: Das dürfte aber der absolute Ausnahmefall für den mit Abstand größten Teil der Juristen sein. Im Alltag wird man sich auf Mandantengespräche vorbereiten und bei unvorhergesehenen Informationen/Sachverhaltsschilderungen vllt einen kurze Anmerkung geben, ansonsten auf eine noch nachgehende Stellungnahme verweisen. Bei Gericht dann der Schriftsatznachlass usw usf.
Und @ Academiaiuris: das ist richtig. Die Stoffmenge und die atypischen Klausuren sind wirklich teilweise lächerlich. Jedenfalls sind aus meiner AG auch einige mit VB/hohem B im 1. Examen auf ein ausreichend/niedriges B im zweiten gerutscht. Deine Kollegin mit 6,1 im schriftlichen ist schon wirklich gut dabei gewesen ( wäre bei meinem Durchgang sogar eine der Besseren gewesen) . Die wenigen Kandidaten, die am Ende aus meiner Ref-Gruppe eine hohes B oder sogar VB hatten, haben sich teils extrem in der mündlichen Prüfung verbessert.
Abgesehen davon, habe ich im Rahmen meiner WisMit-Tätigkeit bzw. später im Ref bei der Anwaltsstage mit Kollegen zusammengearbeitet, die super erste Examina abgelegt hatten, aber - so mein subjektiver Eindruck, den ich beim gegenseitigen Austausch von Arbeitsergebnissen/Entwürfen gewonnen hatte - keine Überflieger in der Praxis waren. Vllt ist diese "Enttäuschung" aber auch der eigenen Voreingenommenheit geschuldet, da man irgendwie davon ausgeht, der 11er Jurist werde die optimale Recherche, Entwurf o.ä. abliefern.
Des Weiteren: mir ist aufgefallen, wie unglaublich fleißig viele Studenten schon während der Examensvorbereitung im 1. Examen und dann auch sogar noch verstärkt während des Refs im 2. Examen sind. Hunderte, vllt tausende Karteikarten verfassen, hunderte Klausuren schreiben, diverse Seminare buchen, mindestens 5 Monate tauchen usw usf. Ob dies ein Indiz für Intelligenz (oder für einen "guten" Juristen) ist, darf zumindest bestritten werden.
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