22.02.2024, 19:13
(22.02.2024, 18:53)RefSH schrieb: Hey,
Also ich kann mich nur zum letzten Punkt äußern (und habe noch kein zweites Examen).
Uns wurde beigebracht, dass in Anwaltsklausuren stets der Gutachtenstil anzuwenden ist. Wenns unproblematisch ist der Feststellungsstil.
Danke für die Antwort. :) Habe ich fast schon befürchtet - jeder sagt etwas anderes. Vielleicht rufe ich dazu nochmal das LJPA an, ich meine, ich hatte das schon mal gemacht und da war es so eine "dazwischen" -Antwort (Gutachtenstil bei Gutachten, Urteilsstil bei allen Schriftsätzen oder so).
Bist du auch in Bayern? Es gibt da evtl. auch generelle Unterschiede zwischen den Ländern, zB kenne ich auch die Wörter "Aktenvortrag" und "praktischer Teil" nicht, die ich hier ständig lese. :D
Und nochmal zum Verständnis: Auch ein RA-Schriftsatz wie Klageschrift oder Klageerwiderung soll bei euch im Gutachtenstil geschrieben werden, also mit "könnte, müsste" und Ergebnis am Ende?
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Klausurtechnik 2. Examen - von Desperate1749 - 22.02.2024, 13:48
RE: Klausurtechnik 2. Examen - von NRWAG - 22.02.2024, 15:43
RE: Klausurtechnik 2. Examen - von Desperate1749 - 22.02.2024, 17:01
RE: Klausurtechnik 2. Examen - von RefSH - 22.02.2024, 18:53
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RE: Klausurtechnik 2. Examen - von RefSH - 22.02.2024, 20:30
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