16.02.2024, 07:40
(15.02.2024, 16:41)Tess T. Culls schrieb: Da muss ich doch mal ne Lanze brechen für die Sachbearbeiter:
Was bitte schön hat die IT und die Arbeit / Kenntnis der jeweilgen Kennziffern mit steuerrechtlichen Kenntnissen zu tun?. Der Sachbearbeiter arbeitet sehr wohl mit Paragraphen und Gesetzen. Die erfahrenen Sachbearbeiter können auch den Korinthenkackern der höheren Ebene die Leviten lesen und lernen diese auch eher in die tatsächliche Arbeit und in die steuerrechtlichen Kenntnisse ein. Nicht umsonst besteht die Mehrheit der Führungskräfte aus ehemaligen Sachbearbeitern.
Im Gegenzug habe ich bereits schon viele Kollegen des hD kennengelernt, die menschlich nicht in der Lage waren tatsächlich zu führen und sich dazu noch weigerten rechtlich schwierige Fälle entscheiden zu wollen / zu können.
Das 2. Examen bietet mitnichten eine GEwähr für einen höheren IQ. Diese Aussage zeigt einfach nur ein überhebliches Denken, über das die Sachbearbeiter im gD den Kopf regelmäßig schütteln, das dann zudem mit Nichtwissen unterfüttert wird.
Ich weiß nicht wo und wann du in der Finanzverwaltung in der QE 3 warst, aber Folgendes ist Fakt: Die meisten Sachbearbeiter sind in der allgemeinen Veranlagung. In der allgemeinen Veranlagung hat man mehr Fälle, als man je "sauber" bearbeiten kann. Man ist angewiesen, die Hinweise abzuarbeiten und gerade nicht die ganze Erklärung zu prüfen. Da arbeitet niemand mit dem Gesetzestext. Die Sachbearbeiter kennen die häufigen Normen auswendig, Arbeitsmittel Nr. 1 sind EstR und Haufe.
Anders ist es in spezielleren Bereichen wir Körperschaften und Rechtsbehelfstelle.
Von Einlernen der 4.QE kann keine Rede sein. Die 4. QE "lernt" von der 3. QE nur während der ersten Monate des Einweisungsjahres. Da bleibt keine Zeit für großes Lehren. Dabei hat kein Sachbearbeiter Zeit und wenige Lust, Juristen zu babysitten. Das wenige steuerrechtliche Rüstzeug lernt man bei der BFA und wer steuerrechtlich gut werden will, der muss Eigeninitiative zeigen.
Niemand bestreitet, dass die Mehrheit der SL aus der 3. QE stammt. Das ist aber mathematisch eine klare Minderheit aller 3. QEler. Viele, die die Eignung hätten, wollen überhaupt nicht SL werden, das ist mehr Verantwortung als wirtschaftlicher Mehrverdienst.
Sicherlich gibt es ungeeignete Leute der QE 4. Die gibt es genauso in der QE 3. Sachbearbeiter, die eine Änderungsquote von 0 Prozent haben, Betriebsprüfer, die nie etwas feststellen oder Luftballonmehrergebnisse erzielen, indem sie Rückstellungen ankreiden. Ein Problem des Beamtentums würde ich meinen. Wer die Probezeit übersteht, kann sich leider sehr viel erlauben.
Scheinbar bietet das zweite Examen zumindest keine Gewähr für genaues Lesen. Ich sprach von hohem IQ, nicht von höherem. Wer Jurist ist, hat einen hohen IQ. Das ist eine Frage der Wissenschaft, nicht der Meinung. Zahlen zu Verwaltungssachbearbeitern kenne ich nicht, aber wer Herrsching schafft, der ist sicherlich auch nicht auf den Kopf gefallen.
Bei meiner Aussage zu komplexen Fällen bleibe ich. Gerade in den Buß- und Strafsachen stellt sich die Frage nicht, die 3. QE wird strafrechtlich nicht ordentlich ausgebildet. Auch in der Rb-Stelle tut man als SL gut daran, in allen gerichtlichen Verfahren genau hinzuschauen, was an das FG geht. Im Umsatzsteuerrecht und Körperschaftssteuerrecht wird es schnell privatrechtlich. Wer da von der 3. QE nicht auch Eigeninitiative zeigt, hat keine Ahnung von Privatrecht. Da können ganz schnell komplexe Fragen auftauchen, welche die Sachbearbeiter gerne der QE 4 überlassen.
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