Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
15.02.2024, 18:10
(15.02.2024, 18:04)unerkanntGeisteskranker schrieb: Hallo miteinander,
mit Blick auf die entsprechenden R-Tabellen wird ja relativ schnell deutlich, dass der Weg zu erheblich mehr Besoldung weniger über die Stufen, als über die Gruppen führt.
Dass es zahlenmäßig nicht viele Direktoren oder Präsidenten geben kann, ist mir bewusst. Meine Fragen daher:
Bin sehr auf Erfahrungswerte oder Beobachtungen von euch gespannt - merci vielmal.
- Wie genau steigt man denn von R1 weiter auf?
- Anhand welcher Kriterien wird das (und von wem eigentlich) entschieden?
- Und nach wie vielen Dienstjahren oder -jahrzehnten ist damit zu rechnen? Unser demografischer Wandel sollte ja bald einige Stellen von (vor allem hochbetagten) Richtern frei werden lassen.
Um von R1 auf R2 aufsteigen zu können, musst du zunächst (grds.) die Erprobung machen, die dauert je nachdem so circa ein 1 Jahr und die macht man nach circa 5-10 Jahren, Tendenz eher 10 als 5. Danach kannst du dich auf entsprechende Stellen bewerben.
R3 aufwärts folgt dann ebenfalls durch Bewerbung für die entsprechende Position, die formal nicht von weiteren Vss abhängig ist. Ist aber nicht planbar.
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