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Finanzverwaltung Bayern
1Ri
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#26
15.02.2024, 11:43
(15.02.2024, 11:35)nachdenklich schrieb:  Ist man  nicht auf E12 als "Entscheider" zwar weisungsgebunden (ist man bei StA ja auch?), aber ebenfalls mehr oder minder unabhängig in seiner Entscheidungskompetenz? 

BTW: Ich hatte mal einen Kommilitonen, der sich ebenfalls mit dem 1. Examen auf eine "Entscheiderstelle" beworben hatte, allerdings während des Bewerbungsprozess "aufgab", da sich dieser über viele Monate gezogen hatte (inklusive Sicherheitsüberprüfung usw).


Das trifft doch auf quasi jede Stelle zu, in der man Einzelfälle als Sachbearbeiter bearbeitet und nicht in jedem Einzelfall ein Vorgesetzter drüberschaut, ob das nun im Bauamt oder beim Bamf ist. Und BAMF Entscheider müssen sich natürlich an die von Nürnberg aufgestellten Leitsätze und Grundsatzentscheidungen halten, davon kann er nicht einfach abweichen (Weisungsgebunden heißt ja nicht, dass man in jedem Einzelfall eine spezifische Weisung erhält, sondern durch Verwaltungsvorschriften und allgemeine Vorgaben gebunden ist).

Wenn Nürnberg sagt, dass Christen im Land X nicht verfolgt werden, dann ist der Entscheider daran gebunden. Ob er einen Sachverhalt im Einzelfall glaubt, wird natürlich- wie in jedem Bereich - nicht tagtäglich kontrolliert und angewiesen. 

Das ist also schlicht nicht vergleichbar.

Rechtspfleger sind sachlich genau wie Richter unabhängig und die Entscheidungen werden dann eben mit Rechtsmitteln angegriffen, aber kein disziplinarisch Vorgesetzter kann einen Rechtspfleger anweisen, einen Fall anders zu behandeln / entscheiden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2024, 11:44 von 1Ri.)
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