13.02.2024, 13:09
Ich kann nur von mir sprechen: Auf Stellenanzeigen für Rechtsgebiete, in denen ich definitiv nicht arbeiten wollte, habe ich mich nicht beworben.
Wie du schon schreibst, bleibt man in der Regel in dem Gebiet kleben, mit dem man einmal angefangen hat, es sei denn man arbeitet in einer FWW-Kanzlei und bearbeitet diverse Rechtsgebiete gleichzeitig. Wenn letzteres nicht der Fall ist, ist ein späterer Wechsel zwischen den Rechgebieten schwierig. Theoretisch kann man sich zwar jederzeit entscheiden, ab jetzt lieber Rechtsgebiet Y zu machen. Die wirtschaftlichen Zwänge werden dich in der Praxis aber davon abhalten, denn a) hat man sich meist im Laufe der Zeit ein fundiertes Wissen erarbeitet, was monetär entsprechend entlohnt wird und b) wirst du nicht ganz unten wieder anfangen wollen. Man wird zwar nach einem Rechtsgebietswechsel nicht wieder wie ein Berufeinsteiger bezahlt (die Frage gab es hier vor ein paar Tagen), wird aber auch nicht die gleiche Verantwortung übertragen bekommen, als wenn man schon viele Jahre darin arbeitet.
Anhand deiner Schilderungen kann ich nicht einschätzen, wie realistisch es ist, dass du innerhalb der Kanzlei das Rechtsgebiet wechseln kannst. Verlassen würde ich mich darauf nicht.
Die Entscheidung, was du tun sollst, kann ich dir daher leider nicht abnehmen. Vielleicht fängst du erstmal an, schaust dich aber parallel trotzdem weiter nach interessanten Stellen in deinem Wunschrechtsgebiet um. Ist zwar nicht die feine Art, aber es könnte dir auch so passieren, dass du feststellst, Verwaltungsrecht ist partout nichts für dich und du möchtest darin nicht weiterarbeiten.
Wie du schon schreibst, bleibt man in der Regel in dem Gebiet kleben, mit dem man einmal angefangen hat, es sei denn man arbeitet in einer FWW-Kanzlei und bearbeitet diverse Rechtsgebiete gleichzeitig. Wenn letzteres nicht der Fall ist, ist ein späterer Wechsel zwischen den Rechgebieten schwierig. Theoretisch kann man sich zwar jederzeit entscheiden, ab jetzt lieber Rechtsgebiet Y zu machen. Die wirtschaftlichen Zwänge werden dich in der Praxis aber davon abhalten, denn a) hat man sich meist im Laufe der Zeit ein fundiertes Wissen erarbeitet, was monetär entsprechend entlohnt wird und b) wirst du nicht ganz unten wieder anfangen wollen. Man wird zwar nach einem Rechtsgebietswechsel nicht wieder wie ein Berufeinsteiger bezahlt (die Frage gab es hier vor ein paar Tagen), wird aber auch nicht die gleiche Verantwortung übertragen bekommen, als wenn man schon viele Jahre darin arbeitet.
Anhand deiner Schilderungen kann ich nicht einschätzen, wie realistisch es ist, dass du innerhalb der Kanzlei das Rechtsgebiet wechseln kannst. Verlassen würde ich mich darauf nicht.
Die Entscheidung, was du tun sollst, kann ich dir daher leider nicht abnehmen. Vielleicht fängst du erstmal an, schaust dich aber parallel trotzdem weiter nach interessanten Stellen in deinem Wunschrechtsgebiet um. Ist zwar nicht die feine Art, aber es könnte dir auch so passieren, dass du feststellst, Verwaltungsrecht ist partout nichts für dich und du möchtest darin nicht weiterarbeiten.
Nachrichten in diesem Thema
Berufseinstieg in unerwünschtes Rechtsgebiet - von Desperate1749 - 13.02.2024, 11:05
RE: Berufseinstieg in unerwünschtes Rechtsgebiet - von Egal - 13.02.2024, 13:09
RE: Berufseinstieg in unerwünschtes Rechtsgebiet - von FRAMPL - 14.02.2024, 00:56
RE: Berufseinstieg in unerwünschtes Rechtsgebiet - von Desperate1749 - 14.02.2024, 02:08