09.02.2024, 19:02
Die Notengrenze (7 Punkte) wird mWn immer noch starr eingehalten. Auch gibt es keine Signale, dass sich daran kurzfristig etwas ändern könnte. Andererseits erfüllt die bayerische Finanzverwaltung (auch) im höheren Dienst die selbstauferlegten Einstellungszahlen nicht. Mittelfristig könnte sich durchaus an den Notenanforderungen etwas ändern.
Schafft man es in die Finanzverwaltung, spielen die Noten für die Möglichkeiten jedoch eine Rolle. Tätigkeiten mit mehr fachlichem Bezug sind am Ministerium oder am Landesamt für Steuern zu finden. Das Ministerium hat klassischerweise das VB im zweiten Examen gefordert, wirbt aber heute zumindest insgeheim bereits Juristen der Finanzverwaltung, die doch deutlich von den 9 Punkten entfernt sind. Noch deutlicher verhält es sich so beim Landesamt.
Grundsätzlich ist bei den Finanzämtern nicht viel mit fachlicher Arbeit. Ein Sachgebietsleiter hat insbesondere Quoten zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass der Laden läuft. Man ist gerade nicht Obersachbearbeiter. Ein wenig Jura bieten Buß- und Strafsachenstelle sowie Rechtsbehelfstelle.
Wenn du in die Finanzverwaltung als Jurist willst, führt kein Weg an den 7 Punkten vorbei. Je deutlicher du darüber bist, desto besser die Chancen auf steuerrechtliche Tätigkeit, die jedoch nirgends garantiert ist (Stichwort Digitalisierung, Schlösser- und Seenverwaltung). Das FG dürfte selbst heute noch tendenziell ein VB erfordern.
Das erste Examen ist für die Finanzverwaltung beinahe unbedeutend. Die Note interessiert schon nicht sonderlich und den Einstieg ermöglicht das Examen nicht. Der Einstieg im gehobenen Dienst erfordert den Gang nach Herrsching und dürfte für Juristen mit einem Examen finanziell schon sinnlos sein.
Nachtrag: Bedeutend niedrigere Anforderungen stellen einige Finanzverwaltungen anderer Bundesländer. Manch üblicher Verdächtige stellt gefühlt Hinz und Kunz sein, Anhaltspunkt dürfte da die Note des jeweiligen Bundeslandes für den Justizdienst sein.
Schafft man es in die Finanzverwaltung, spielen die Noten für die Möglichkeiten jedoch eine Rolle. Tätigkeiten mit mehr fachlichem Bezug sind am Ministerium oder am Landesamt für Steuern zu finden. Das Ministerium hat klassischerweise das VB im zweiten Examen gefordert, wirbt aber heute zumindest insgeheim bereits Juristen der Finanzverwaltung, die doch deutlich von den 9 Punkten entfernt sind. Noch deutlicher verhält es sich so beim Landesamt.
Grundsätzlich ist bei den Finanzämtern nicht viel mit fachlicher Arbeit. Ein Sachgebietsleiter hat insbesondere Quoten zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass der Laden läuft. Man ist gerade nicht Obersachbearbeiter. Ein wenig Jura bieten Buß- und Strafsachenstelle sowie Rechtsbehelfstelle.
Wenn du in die Finanzverwaltung als Jurist willst, führt kein Weg an den 7 Punkten vorbei. Je deutlicher du darüber bist, desto besser die Chancen auf steuerrechtliche Tätigkeit, die jedoch nirgends garantiert ist (Stichwort Digitalisierung, Schlösser- und Seenverwaltung). Das FG dürfte selbst heute noch tendenziell ein VB erfordern.
Das erste Examen ist für die Finanzverwaltung beinahe unbedeutend. Die Note interessiert schon nicht sonderlich und den Einstieg ermöglicht das Examen nicht. Der Einstieg im gehobenen Dienst erfordert den Gang nach Herrsching und dürfte für Juristen mit einem Examen finanziell schon sinnlos sein.
Nachtrag: Bedeutend niedrigere Anforderungen stellen einige Finanzverwaltungen anderer Bundesländer. Manch üblicher Verdächtige stellt gefühlt Hinz und Kunz sein, Anhaltspunkt dürfte da die Note des jeweiligen Bundeslandes für den Justizdienst sein.
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Finanzverwaltung Bayern - von Snowball - 09.02.2024, 17:12
RE: Finanzverwaltung Bayern - von Friedman - 09.02.2024, 19:02
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RE: Finanzverwaltung Bayern - von Friedman - 10.02.2024, 09:15
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