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  5. StPO: sich widersprechende Beweisbehauptungen zulässig? (Aufklärungsrüge/Beweisantr.)
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StPO: sich widersprechende Beweisbehauptungen zulässig? (Aufklärungsrüge/Beweisantr.)
Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#3
31.01.2024, 15:32
Ich schließe mich meinem Vorredner an. Ich glaube du hast bereits ein Problem mit der Beschwer.

Aber zu deiner Frage: Ich glaube, mit der aufgezeigten Möglichkeit der Rügen kommst du sehr nah an das Rekonstruktionsverbot ran, indem das Revisionsgericht gezwungen wird, eine eigene Beweiswürdigung vorzunehmen. Du müsstest schon vortragen, dass das Beweismittel vorlag und durch die Akte dem Gericht bekannt war und es aber nicht im Sinne des § 244 II StPO in diese Richtung "ermittelt" hat im Rahmen der Hauptverhandlung. Da das Revisionsgericht nur schaut, ob es in diesem Bereich Lücken gibt und das Tatgericht die Ermittlung des wahren SV als zentrale Aufgabe nicht fokussiert hat, meine ich aus dem Bauch heraus, dass man auch in der von dir vorgetragenen Weise, eine Aufklärungsrüge erheben kann. Das Einzige, was eben zu beachten ist, dass herausgestellt wird, inwiefern das Tatgericht aufgrund des Akteninhalts und des Verfahrensablaufs sich hätte gedrängt sehen müssen, diese Beweismittel einzubeziehen. 

Aber das Ganze ist ohne Gewähr.
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Nachrichten in diesem Thema
StPO: sich widersprechende Beweisbehauptungen zulässig? (Aufklärungsrüge/Beweisantr.) - von Staatsfeind #1 - 24.01.2024, 03:49
RE: StPO: sich widersprechende Beweisbehauptungen zulässig? (Aufklärungsrüge/Beweisantr.) - von Drin - 30.01.2024, 21:52
RE: StPO: sich widersprechende Beweisbehauptungen zulässig? (Aufklärungsrüge/Beweisantr.) - von Cenaira - 31.01.2024, 15:32


 

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