29.01.2024, 10:24
Willst du außerordentlich fristlos kündigen? Nur dann würde ja das "ab morgen plötzlich alles selbst zu stemmen" eingreifen. Ansonsten kündigst du mit typischerweise 2-4 Wochen Kündigungsfrist. 2 Wochen, wenn du noch in der Probezeit bist, ansonsten grundsätzlich 4 (§622 BGB müsste das sein), ist das zum Monatsende?, oder noch länger, wenn was längeres in denem Vertrag steht.
In der Kündigungsfrist kannst du regelmäßig zB auch noch deinen Resturlaub nehmen. Im Ergebnis heißt das: Du bist erstmal raus, hast aber noch eine Schonfrist, in der du alles sortieren kannst - und ggf. auch auf Jobsuche gehen kannst, vielleicht findest du ja sogar schnell/nahtlos was anderes.
In der Kündigungsfrist kannst du regelmäßig zB auch noch deinen Resturlaub nehmen. Im Ergebnis heißt das: Du bist erstmal raus, hast aber noch eine Schonfrist, in der du alles sortieren kannst - und ggf. auch auf Jobsuche gehen kannst, vielleicht findest du ja sogar schnell/nahtlos was anderes.
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Kündigung als angestellter Anwalt - und dann? - von InDubioProBierchen - 28.01.2024, 12:45
RE: Kündigung als angestellter Anwalt - und dann? - von guga - 28.01.2024, 12:50
RE: Kündigung als angestellter Anwalt - und dann? - von InDubioProBierchen - 28.01.2024, 21:21
RE: Kündigung als angestellter Anwalt - und dann? - von oplkm - 29.01.2024, 10:24
RE: Kündigung als angestellter Anwalt - und dann? - von ALTER MANN - 29.01.2024, 10:46
RE: Kündigung als angestellter Anwalt - und dann? - von Egal - 29.01.2024, 19:33
RE: Kündigung als angestellter Anwalt - und dann? - von Egal - 29.01.2024, 19:39


