28.01.2024, 12:15
(28.01.2024, 12:13)JaM1e schrieb: Das ist ja eine richtig dämliche einstellungspraxis. Ich meine da kann man dann auch gleich noch mitteilen, was in den einzelnen Klausuren geprüft wurde. Oh sie haben hier in handelsrechtlichen Klausur nur 4 und in der Familienrechtsklausr 18 Punkte? Nein, dann nehmen wir sie nicht, sie können ja offensichtlich kein Handelsrecht.
Finde ich auch sehr seltsam. War allerdings eine Initiativbewerbung, vllt lag das ja daran.
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Verbesserungsversuch sinnvoll? - von Obi-Law_Kenobi - 16.12.2023, 01:24
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von Unheilig - 16.12.2023, 08:51
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von EinfachesRecht - 15.01.2024, 12:01
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RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von nachdenklich - 28.01.2024, 12:06
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von JuraHassLiebe - 15.01.2024, 13:00
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RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von Hessin123 - 02.02.2024, 08:15