15.01.2024, 12:36
(15.01.2024, 12:01)EinfachesRecht schrieb:(16.12.2023, 08:51)Unheilig schrieb: 8,3 schriftlich haben ein Geschmäckle, wenn Du die Notenübersicht vorlegst.
So ein Bullshit. Soweit ich weiß, stehen in allen BL in Deutschland nur die staatliche Endnote, der Schwerpunkt und die Gesamtnote auf dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung. Keine Sau fragt nach den schriftlichen Noten und keine Sau interessiert es, ob da 0,7 zum Prädikat gefehlt haben.
Investiere Deine Energie in wichtigere Sachen. Die Notenübersicht wird nicht verlangt - von keinem RA oder Prof. dieser Welt. Spar Dir den Verbesserungsversuch, es sei denn Du willst den nebenbei einfach nochmal "mitnehmen", oder Dein Ehrgeiz kickt und Du willst unbedingt ins "gut".
Habe auch noch nie gehört, dass jemand nach den Klausurnoten gefragt hätte (außer bevor die mündliche Prüfung stattgefunden hat, wenn z. B. der Prof, bei dem man arbeitet/gearbeitet hat fragt, wie das Examen lief…).
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Verbesserungsversuch sinnvoll? - von Obi-Law_Kenobi - 16.12.2023, 01:24
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von Unheilig - 16.12.2023, 08:51
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von EinfachesRecht - 15.01.2024, 12:01
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von Intimfeind - 15.01.2024, 12:36
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von nachdenklich - 28.01.2024, 12:06
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von JuraHassLiebe - 15.01.2024, 13:00
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von guga - 15.01.2024, 12:59
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von JaM1e - 28.01.2024, 12:13
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von nachdenklich - 28.01.2024, 12:15
RE: Verbesserungsversuch sinnvoll? - von Hessin123 - 02.02.2024, 08:15