12.03.2019, 23:26
Eine gute Frage. Ich versuche zu helfen:
1. VK auf Einschreiten
AGL = EGL auf behördliches Einschreiten, zB 81 LBauORLP.
Formelle Voraussetzung: Antrag bei zuständiger Behörde (das ergibt sich im Falle des einstweiligen RS schon aus der zulässigkeit)
Materielle Voraussetzung:
A) Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage
Formelle und materielle Illegalität. Hier würde ich umfassend, nicht nur drittschützend prüfen.
B) Rechtsfolge: eigentlich Ermessen, daher grdsl nur Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Anspruch aber bei Reduzierung des Ermessens auf Null - - > Gefahr der Beeinträchtigung wesentlicher Rechtsgüter oder eben Verletzung den Kläger schützenden, drittschützender Normen.
B. AK
Hier würde ich dennoch die EGL ansprechen, da sich daraus ja auch die weitere Prüfung ergibt.
fRM würde ich in der gebotenen Kürze feststellen und bei Fehlern darauf hinweisen, dass der Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt sein kann.
mRM: ausschließliche Prüfung drittschützender Normen.
1. VK auf Einschreiten
AGL = EGL auf behördliches Einschreiten, zB 81 LBauORLP.
Formelle Voraussetzung: Antrag bei zuständiger Behörde (das ergibt sich im Falle des einstweiligen RS schon aus der zulässigkeit)
Materielle Voraussetzung:
A) Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage
Formelle und materielle Illegalität. Hier würde ich umfassend, nicht nur drittschützend prüfen.
B) Rechtsfolge: eigentlich Ermessen, daher grdsl nur Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Anspruch aber bei Reduzierung des Ermessens auf Null - - > Gefahr der Beeinträchtigung wesentlicher Rechtsgüter oder eben Verletzung den Kläger schützenden, drittschützender Normen.
B. AK
Hier würde ich dennoch die EGL ansprechen, da sich daraus ja auch die weitere Prüfung ergibt.
fRM würde ich in der gebotenen Kürze feststellen und bei Fehlern darauf hinweisen, dass der Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt sein kann.
mRM: ausschließliche Prüfung drittschützender Normen.
Nachrichten in diesem Thema
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RE: Drittschutz im Baurecht - Darstellung/Aufbau? - von GastK27 - 12.03.2019, 23:23
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