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Gehalt bei 2 X unteres B
ALTER MANN
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#5
03.01.2024, 18:35
Man kann es nicht oft genug betonen, dass es keinen Sinn macht, aus bestimmten Noten eine angemessene Bezahlung herleiten zu wollen. Kanzleien bezahlen nicht für Noten. Klar kommt man mit besseren Noten in größeren Kanzleien unter und die bezahlen besser. Das tun sie aber nicht wegen der tollen Noten sondern weil sie es können (=Du dort entsprechenden Umsatz machen kannst). Für die Frage, ob eine Bezahlung "fair" ist, kommt es deshalb m.E. nicht auf die Noten des Kandidaten an, sondern darauf, welchen Umsatz er in der Kanzlei generiert. Eine Bezahlung von 60k im ersten Jahr ist in einer MK außerhalb der ganz großen Städte meines Erachtens fair. 48K in einer kleinen Kanzlei (keine Boutique) auch. Mehr wird Absolventen anderer Studiengänge auch nicht gezahlt. Der Blick auf die Einstiegsgehälter in den GK hilft da wenig (ist ein ganz andere Markt).
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