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Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren
Staatsfeind #1
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 9
Registriert seit: Jun 2022
#4
28.12.2023, 23:44
Anklage wenn überhaupt nur in dem Verfahren erheben, dessen Akte du vor dir hast. Und nicht jeder in der Akte (auszugsweise) angeführte Sachverhalt ist auch wirklich Gegenstand des Verfahrens.

Sollte Gegenstand deiner Akte (die auch aus zwei miteinander verbundenen Verfahren bestehen könnte) tatsächlich auch die zweite Straftat sein, dann wirst du bezüglich dieser zweiten Straftat irgendetwas entscheiden müssen, und wenn es nur die Abgabe an eine andere Behörde (Staatsanwaltschaft) ist. Grundsätzlich kommt dann aber durchaus auch die Anklage der zweiten (durch dich und in "deinem" Gerichtsbezirk) in Betracht. Die örtliche Zuständigkeit kann sich aus Vielem ergeben, insbesondere auch aus dem Wohnort des Angeklagten.

Teilweise muss die Anklage sogar durch eine ganz bestimmte Staatsanwaltschaft und/oder an einem ganz bestimmten Gericht erfolgen, die/das auf den ersten Blick unzuständig zu sein scheint. So insbesondere bei Spezialzuständigkeiten im Staatsschutz, im Wirtschaftsstrafrecht oder was auch immer.

Welches PP hingegen die Ermittlungen tatsächlich übernimmt (geführt werden sie ohnehin von irgendeiner StA), scheint mir völlig unbedeutend zu sein.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2023, 23:45 von Staatsfeind #1.)
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Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Snuggles - 19.12.2023, 10:16
RE: Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Cenaira - 19.12.2023, 12:44
RE: Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Broton - 19.12.2023, 19:07
RE: Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Staatsfeind #1 - 28.12.2023, 23:44


 

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