28.12.2023, 09:18
Du prüfst erst einmal, ob Widerspruch rechtzeitig erhoben worden ist (§ 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Ist dies der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, um eine Anspruchsbegründung zu schreiben (§ 696 Abs. 1 Satz 1, § 697 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO); du hast dann ein ganz normales streitiges Klageverfahren. Ansonsten prüfst Du bei der Zweckmäßigkeit ein kostengünstiges Zurück.
Ist dies nicht der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Dann hast Du die Situation, als wäre ein VU zu Deinen Gunsten ergangen und ein Einspruch eingelegt worden.
Ist dies der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, um eine Anspruchsbegründung zu schreiben (§ 696 Abs. 1 Satz 1, § 697 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO); du hast dann ein ganz normales streitiges Klageverfahren. Ansonsten prüfst Du bei der Zweckmäßigkeit ein kostengünstiges Zurück.
Ist dies nicht der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Dann hast Du die Situation, als wäre ein VU zu Deinen Gunsten ergangen und ein Einspruch eingelegt worden.
Nachrichten in diesem Thema
Mahnbescheid Schema - von MBTK - 28.12.2023, 01:00
RE: Mahnbescheid Schema - von Intimfeind - 28.12.2023, 09:18
RE: Mahnbescheid Schema - von Cenaira - 28.12.2023, 12:54