20.12.2023, 12:03
Weil das VU ein streitiges Sachurteil in einem besonderen Verfahren ist, ist auch die Schlüssigkeit der durch § 331 I ZPO fingierten Tatsachen Voraussetzung für das Ergehen in rechtmäßiger Weise. So jedenfalls im Sinne der Kostenregelung des § 344 ZPO.
Aus klausurtaktischer Sicht könnte man jedoch an dieser Lösung zweifeln, denn ohne neuen erheblichen Vortrag des Beklagten o.Ä. wäre die Prüfung ggf. ziemlich kurz.
Aus klausurtaktischer Sicht könnte man jedoch an dieser Lösung zweifeln, denn ohne neuen erheblichen Vortrag des Beklagten o.Ä. wäre die Prüfung ggf. ziemlich kurz.
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ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von snsgeffm - 19.12.2023, 14:54
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von advocatus diaboli - 19.12.2023, 16:40
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von Cenaira - 19.12.2023, 19:37
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 20.12.2023, 12:03
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von Praktiker - 20.12.2023, 13:17