19.12.2023, 19:37
Ich denke auch, dass das eher die formalen Aspekte im Zeitpunkt der Verkündung des VU betrifft, dass es eben in ordnungsgemäßer Weise ergangen ist. Somit können die Folgen von § 344 ZPO eintreten, aber auch die Zwangsvollstreckung aus dem VU nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden darf (siehe § 719 I ZPO). Im Verfahren nach erfolgreichem Einspruch musst du dennoch die Schlüssigkeit erneut prüfen, da es meistens zu einer mV kommt.
Nachrichten in diesem Thema
ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von snsgeffm - 19.12.2023, 14:54
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von advocatus diaboli - 19.12.2023, 16:40
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von Cenaira - 19.12.2023, 19:37
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 20.12.2023, 12:03
RE: ordnungsgemäß ergangenes Versäumnisurteil - von Praktiker - 20.12.2023, 13:17