19.12.2023, 10:16
Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher, ob ich zwei verschiedene Taten, die bei zwei verschiedenen Ermittlungsbehörden anhängig sind zusammen anklagen kann? Wenn ich für die StA Anklage erhebe, dann kann ich doch nicht gleichzeitig die andere Tat in der selben Anklageschrift anklagen?
In meiner Akte gibt es sonst keinerlei Hinweise, es wird nur das weitere Ermittlungsverfahren angeführt und ich weiß nicht was ich damit anfangen soll
ich bin mir unsicher, ob ich zwei verschiedene Taten, die bei zwei verschiedenen Ermittlungsbehörden anhängig sind zusammen anklagen kann? Wenn ich für die StA Anklage erhebe, dann kann ich doch nicht gleichzeitig die andere Tat in der selben Anklageschrift anklagen?
In meiner Akte gibt es sonst keinerlei Hinweise, es wird nur das weitere Ermittlungsverfahren angeführt und ich weiß nicht was ich damit anfangen soll


Nachrichten in diesem Thema
Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Snuggles - 19.12.2023, 10:16
RE: Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Cenaira - 19.12.2023, 12:44
RE: Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Broton - 19.12.2023, 19:07
RE: Anklage verschiedene Ermittlungsverfahren - von Staatsfeind #1 - 28.12.2023, 23:44