14.12.2023, 21:54
(14.12.2023, 16:55)JuraLiebhaber schrieb:(14.12.2023, 14:35)1Ri schrieb: Als Einzelrichter ist man das Gericht, der Vorsitzende hat dann überhaupt nichts mit dem Verfahren zu tun, und wie richtig erkannt gibst an größeren LGs viele Kammern, die ausschließlich Eri Materie bearbeiten. Und selbst die Spezialkammern für Baurecht etc. machen nicht nur das, allein schon, weil die Auslastung dafür nicht vorhersehbar ist.
Auch in Kammersachen kommt es sehr drauf an. Hier am VG entscheidet im Wesentlichen der BE, ob er die Sache als Kammer machen möchte oder sich übertragen lässt (Asyl sowieso, aber auch alles andere, es ist immerhin eine "soll" Vorschrift). Es gibt wohl andere Kammern mit Rechtsmaterie, in der der Vors. mehr selbst aktiv tätig wird, aber ansonsten ist es meine Sache als BE erstmal dem Vors anzutragen, dass ich diese Sache mir jetzt vornehme und wir einen Termin mit den Beteiligten abstimmen sollten.
Die größte Abhängigkeit hat man nur am LG in Strafsachen, aber da ist eh klar, dass man vmtl 2 bis 4 Tage in der Woche verhandelt und beisitzt oder BE ist.
Kann man sagen, dass dir Richter in einer Großen Strafkammer am LG am häufigsten pro Woche verhandeln?
Wie wirkt sich das auf den Aktenumlauf aus? Haben diese Richter die gleiche Schlagzahl wie LG Richter im Zivilrecht?
Nein, kann man so pauschal nicht sagen. Liegt vielleicht an meinem Gerichtsbezirk, aber bei uns haben die meisten Zivilkammern mehr Sitzungen als die Strafkammern. Plus den zweiten Tag Einzelrichtersachen, der ja in den Strafkammern wegfällt.
Bei den Strafkammern kommen allerdings die Anhörungstermine in den Haftsachen dazu. Deshalb kann es schon im Schnitt ggf sein, dass der Aktenumlauf insgesamt etwas höher ist.
Aber wie gesagt, ich denke das kann man nicht pauschalisieren. Es kommt wie immer einfach auf Dezernat an.
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Freiheitsgefühl als Richter - von GastNorden66 - 14.12.2023, 09:06
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