30.11.2023, 19:21
(30.11.2023, 11:07)Konova schrieb: Die meisten nehmen die „BGH-Methode“:
- Obersatz mit Ergebnis
- „Allerdings ist diese Frage in Rechtsprechung und Literatur umstritten.“
- „Nach einer Auffassung ...“
- „Die Gegenauffassung ....“
- „Das Gericht schließt sich der zweiten Auffassung an."
- Ausführliche Begründung der Rechtsprechungsansicht
Genau so! Obersatz an den Anfang ist wichtig und kommt bei Korrektoren aus der Praxis gut an.
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