30.11.2023, 11:07
Ob du einen Meinungsstreit darstellen solltest, richtet sich nach der Wiedergabe von Rechtsansichten der Parteien in der Akte. Die dort angerissenen Fragen hält das Prüfungsamt für streitentscheidend, also sollst du dich damit auseinandersetzen.
Bei der Beantwortung dieser Fragen musst du den Verlauf der Klausur im Blick haben. Deshalb solltest du dich für diejenige Ansicht entscheiden, mit der du den weiteren Inhalt der Akte möglichst umfassend verwerten kannst. Gibt es unterschiedliche Auffassungen in Rechtsprechung und (Kommentar-) Literatur, wirst du deshalb im Zweifel der Rechtsprechung folgen. An dieser Stelle solltest du unbedingt auch die Kommentare nutzen.
Wie du einen Meinungsstreit darstellst, ist Geschmackssache. Die meisten nehmen die „BGH-Methode“:
- Obersatz mit Ergebnis
- „Allerdings ist diese Frage in Rechtsprechung und Literatur umstritten.“
- „Nach einer Auffassung ...“
- „Die Gegenauffassung ....“
- „Das Gericht schließt sich der zweiten Auffassung an."
- Ausführliche Begründung der Rechtsprechungsansicht
Bei der Beantwortung dieser Fragen musst du den Verlauf der Klausur im Blick haben. Deshalb solltest du dich für diejenige Ansicht entscheiden, mit der du den weiteren Inhalt der Akte möglichst umfassend verwerten kannst. Gibt es unterschiedliche Auffassungen in Rechtsprechung und (Kommentar-) Literatur, wirst du deshalb im Zweifel der Rechtsprechung folgen. An dieser Stelle solltest du unbedingt auch die Kommentare nutzen.
Wie du einen Meinungsstreit darstellst, ist Geschmackssache. Die meisten nehmen die „BGH-Methode“:
- Obersatz mit Ergebnis
- „Allerdings ist diese Frage in Rechtsprechung und Literatur umstritten.“
- „Nach einer Auffassung ...“
- „Die Gegenauffassung ....“
- „Das Gericht schließt sich der zweiten Auffassung an."
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Nachrichten in diesem Thema
Meinungsstreits im Urteil - von T1997 - 30.11.2023, 10:52
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