27.11.2023, 15:25
Naja man kann sich bereits die Frage stellen, inwieweit tatsächlich ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der Baugenehmigung entstehen kann, solange diese noch nicht bestandskräftig geworden ist. Auf die §§ 48, 49 VwVfG kann man wegen § 50 VwVfG nicht abstellen.
Denkbar ist in besonderen Fällen natürlich eine Verwirkung des Anfechtungsrechts, was auch ein Ausdruck des Vertrauensschutzes ist. Außerdem käme auch ein Amtshaftungsanspruch des Bauherren in Betracht.
Denkbar ist in besonderen Fällen natürlich eine Verwirkung des Anfechtungsrechts, was auch ein Ausdruck des Vertrauensschutzes ist. Außerdem käme auch ein Amtshaftungsanspruch des Bauherren in Betracht.
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Drittanfechtungsklage - von GastNRW2023 - 27.11.2023, 13:08
RE: Drittanfechtungsklage - von Konova - 27.11.2023, 14:39
RE: Drittanfechtungsklage - von MrJudgeBW - 27.11.2023, 14:45
RE: Drittanfechtungsklage - von Ref_GPA1234 - 27.11.2023, 15:25
RE: Drittanfechtungsklage - von GastNRW2023 - 27.11.2023, 18:50