21.11.2023, 19:29
(21.11.2023, 17:33)ALTER MANN schrieb: Das ist schwer zu sagen. Ich würde sagen, mach nicht den beliebten Fehler, aus Deinen Noten einen Gehaltsanspruch abzuleiten. Versetz Dich in die Kanzlei. Die macht mit Dir einen gewissen Umsatz und kann Dir davon nur einen Teil als Gehalt zahlen, der Rest geht für Kosten drauf und etwas Gewinn will der Inhaber auch machen. Versuche herauszufinden, welchen Umsatz Du wohl machen wirst und geh dann davon aus, dass Du ca. 50% dessen als Bruttogehalt erhalten könntest (!).
Also 50% vom Umsatz für einen Einsteiger halte ich nicht für realistisch, aber es kann durchaus sein, dass in kleineren Einheiten mit einer niedrigen Kostenquote, ein derartiger Schnitt tatsächlich gelebt werden kann.
Üblicherweise - zumindest in Wirtschaftskanzleien- gilt der Faktor drei, dh Umsatz durch drei. Setzt du zu Beginn 300.000€ um, kannst du mit 100.000 € rechnen, der Rest ist 1/3 Verwaltungsaufwand (Personal, IT, Räumlichkeit, Versicherungen etc) und 1/3 Partner Gewinn Marge.
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Erste Gehaltsverhandlung - Tipps und No-Goes - von Law for Life - 18.11.2023, 10:57
RE: Erste Gehaltsverhandlung - Tipps und No-Goes - von ALTER MANN - 21.11.2023, 17:33
RE: Erste Gehaltsverhandlung - Tipps und No-Goes - von LCL - 21.11.2023, 19:29