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  5. Staatsdienst mit Augenerkrankung
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Staatsdienst mit Augenerkrankung
Eyelashes
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#25
30.10.2023, 22:02
(30.10.2023, 20:12)Egal schrieb:  
(30.10.2023, 11:23)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 11:02)JuraLiebhaber schrieb:  
(30.10.2023, 10:52)Eyelashes schrieb:  Der BGH ist ja aber auch keine Tatsacheninstanz und muss gar keine Beweisaufnahmen durchführen, da hätte ich - im Gegensatz zu "niederen" Gerichten - absolut keine Bedenken. 

Wenn man das Thema googelt, findet man auch etwas über einen blinden Richter, der in Betreuungssachen von psychisch Erkrankten arbeitet. Er muss also deren Zustand und Geschäftsfähigkeit beurteilen, ohne sie sehen zu können. Das ist die absolut unpassendste und m. M. n. verantwortungslose Besetzung.



Der BGH Richter hat ja auch nicht am BGH angefangen, sondern ist als Blinder den üblichen Weg über das LG und OLG gegangen. 

Bis auf den Vorsitz von Strafkammern sind blinde Richter anscheinend in allen Bereichen einsetzbar.
Ich hatte vorher auch nicht recherchiert, zu welchem Zeitpunkt er erblindet war. Die Recherche ergab nun, dass er Zivilrichter als Bundesrichter im II. Senat für Gesellschafts- und Vereinsrecht gewesen ist. 

Das ist nun wieder was völlig anderes, als den Zustand eines psychisch erkrankten Menschen blind zu beurteilen.

Wie erkennt man denn den psychischen Zustand an der Optik? Zudem beurteilt der Richter diesen mangels eigenen Fachkenntnissen gar nicht, sondern holt sich einen Gutachter hinzu.
Allein die Frage schon finde ich seltsam. An der Mimik, Gestik, Pupillen, Ernährungszustand, etc. 
Wenn es z. B. um die Frage der Zwangsunterbringung geht, muss der Richter unverzüglich selbst - ohne Gutachter - erscheinen und sich den Menschen anschauen.
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Staatsdienst mit Augenerkrankung - von JuraLiebhaber - 02.10.2023, 14:28
RE: Staatsdienst mit Augenerkrankung - von Joko - 02.10.2023, 14:33
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