22.10.2023, 19:57
(22.10.2023, 19:08)JuraLiebhaber schrieb: Die gesamtschuldnerische Haftung bei mehr als einem Mieter ist in aller Regel der Standardtypus eines WG oder auch Ehemietverhältnisses.
Die Gedamtschuld der Mieter kommt auch dann zustande, wenn der Mietvertrag keine explizite Gesamtschuldklausel enthält, weil die Voraussetzung einer Gesamtschuld auch ohne eine solche Klausel im Großteil der Fälle erfüllt sind.
Wenn’s nur ein Vertrag ist, gilt 427 BGB. War damals selbst beim Umzug überrascht, da meine Mitbewohner nichts wussten Mangels anderweitiger Klausel. Ist aber häufig Standard.
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Gesamtschuld in Mietverträgen gängiger Marktstandard oder problematisch? - von GoldenRetriever - 22.10.2023, 19:02
RE: Gesamtschuld in Mietverträgen gängiger Marktstandard oder problematisch? - von JuraLiebhaber - 22.10.2023, 19:08
RE: Gesamtschuld in Mietverträgen gängiger Marktstandard oder problematisch? - von Joko - 22.10.2023, 19:57