26.02.2019, 18:54
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Wenn wir schon bei exotischen Themen sind: Was ist mit dem Adhäsionsverfahren?
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Kam schon mal vor, S 2-Klausur NRW November 2015 (habe ich in der AG geschrieben). Geschädigter stellt Adhäsionsantrag, Angeklagter erkennt an. Entscheidung ist kein Problem (§ 406 Abs. 2 StPO - bei Anerkenntnis ist antragsgemäß zu entscheiden). Im Tenor insoweit für vorläufig vollstreckbar erklären (aber auf keinen Fall das ganze Urteil), und irgendwo muss die Adresse des Adhäsionsklägers hin, damit das Urteil ihm zugestellt werden und er daraus vollstrecken kann.
Bei diesen "exotischen" Themen ist mein Eindruck, dass man vor allem erkennen muss, dass sie da sind; hat man sie erkannt, steht die Lösung im Kommentar.
Wenn wir schon bei exotischen Themen sind: Was ist mit dem Adhäsionsverfahren?
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Kam schon mal vor, S 2-Klausur NRW November 2015 (habe ich in der AG geschrieben). Geschädigter stellt Adhäsionsantrag, Angeklagter erkennt an. Entscheidung ist kein Problem (§ 406 Abs. 2 StPO - bei Anerkenntnis ist antragsgemäß zu entscheiden). Im Tenor insoweit für vorläufig vollstreckbar erklären (aber auf keinen Fall das ganze Urteil), und irgendwo muss die Adresse des Adhäsionsklägers hin, damit das Urteil ihm zugestellt werden und er daraus vollstrecken kann.
Bei diesen "exotischen" Themen ist mein Eindruck, dass man vor allem erkennen muss, dass sie da sind; hat man sie erkannt, steht die Lösung im Kommentar.
Nachrichten in diesem Thema
Urkundenprozess - von Gastow - 25.02.2019, 19:25
RE: Urkundenprozess - von ?!. - 25.02.2019, 19:45
RE: Urkundenprozess - von Gast - 25.02.2019, 21:54
RE: Urkundenprozess - von Gast - 26.02.2019, 11:58
RE: Urkundenprozess - von Erdbär_NRW - 26.02.2019, 18:54