01.10.2023, 21:13
Guten Abend,
ich löse gerade ne Klausur und bin auf folgendes Problem gestoßen:
Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor.
Der Beschuldigte wird von einem Ermittlungsrichter vernommen.
Am Ende des Protokolls steht, dass ihm ein RA XY als notweniger Verteidiger bestellt wird.
Nun sagt der, dass die Aussage wegen des Pflichtverteidigungsgesetzes nicht verwertbar sei.
Ich hätte das jetzt nun so gelöst, dass zwar ein Verstoß gegen § 141 StPO besteht und damit ein Verstoß gegen eine
Beweiserhebung besteht, allerdings KEIN Beweisverwertungsverbot (Abwägung) besteht.
Ich habe das nie mit § 252 StPO verstanden.
LG
ich löse gerade ne Klausur und bin auf folgendes Problem gestoßen:
Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor.
Der Beschuldigte wird von einem Ermittlungsrichter vernommen.
Am Ende des Protokolls steht, dass ihm ein RA XY als notweniger Verteidiger bestellt wird.
Nun sagt der, dass die Aussage wegen des Pflichtverteidigungsgesetzes nicht verwertbar sei.
Ich hätte das jetzt nun so gelöst, dass zwar ein Verstoß gegen § 141 StPO besteht und damit ein Verstoß gegen eine
Beweiserhebung besteht, allerdings KEIN Beweisverwertungsverbot (Abwägung) besteht.
Ich habe das nie mit § 252 StPO verstanden.
LG
Nachrichten in diesem Thema
Beweisverwertungsverbot Pflichtverteidiger - von MBTK - 01.10.2023, 21:13
RE: Beweisverwertungsverbot Pflichtverteidiger - von Cenaira - 02.10.2023, 09:24
RE: Beweisverwertungsverbot Pflichtverteidiger - von MrJudgeBW - 02.10.2023, 10:01