24.09.2023, 09:39
Ist nicht eigentlich gefragt, ob das Urteil in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde oder (nur) im Netz? Das siehst Du ja dann in Beck/juris, ob Parallelfundstellen angegeben sind - dann würde ich nach der Zeitschrift zitieren.
Was es mitunter gibt, sind Abschnitte, die in der amtlichen Sammlung oder Zeitschrift weggekürzt sind, dann kann man nach juris zitieren und ergänzen "(insoweit in BGHZ x, y nicht veröffentlicht)".
Überhaupt nicht veröffentlichte Entscheidungen, die nur die Parteien kennen oder wer sie für sich angefordert hat, spielen in Hausarbeiten keine Rolle.
Was es mitunter gibt, sind Abschnitte, die in der amtlichen Sammlung oder Zeitschrift weggekürzt sind, dann kann man nach juris zitieren und ergänzen "(insoweit in BGHZ x, y nicht veröffentlicht)".
Überhaupt nicht veröffentlichte Entscheidungen, die nur die Parteien kennen oder wer sie für sich angefordert hat, spielen in Hausarbeiten keine Rolle.
Nachrichten in diesem Thema
Urteil zitieren - von Neuer_Student - 21.09.2023, 14:25
RE: Urteil zitieren - von Neuer_Student - 21.09.2023, 14:28
RE: Urteil zitieren - von Paul Klee - 21.09.2023, 14:57
RE: Urteil zitieren - von Neuer_Student - 21.09.2023, 17:23
RE: Urteil zitieren - von Paul Klee - 21.09.2023, 18:05
RE: Urteil zitieren - von Egal - 22.09.2023, 01:30
RE: Urteil zitieren - von Egal - 22.09.2023, 01:35
RE: Urteil zitieren - von Ref.HH - 23.09.2023, 14:01
RE: Urteil zitieren - von Praktiker - 24.09.2023, 09:39