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Mandanten mit Rechtsschutzversicherung
Juristin2023ffm
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 6
Registriert seit: Mar 2023
#1
19.09.2023, 19:38
Hallo,
ihr kennt es sicher:  Familie, Freunde und Bekannte hätten gern eine Rechtsberatung und das am besten umsonst. Mir ist klar, dass man nur bei nahen Angehörigen unter RVG, sprich auch gar nichts, abrechnen darf.

Wie ist das aber, wenn jemand eine Rechtsschutzversicherung hat? Die trägt ja eig auch nur die gesetzlichen Gebühren, also die nach RVG, richtig? Schauen die dann, was für einen Streitwert die Sache hat und bis dahin leisten sie, oder was? 

Wenn ich dann den Freund/Bekannten mit zu unserer Kanzlei nehme, rechnen wir mit ca. 300€/Stunde ab. Diese Honorarvereinbarung wird dann wohl nicht von den meisten Versicherungen getragen, richtig? Hier geht es v.a.um eine Beratung im Arbeitsrecht.

Ist es dann nicht so, dass sich diese Versicherungen dann oft gar nicht lohnen, sobald das Honorar vereinbart wird? 

Und eine rein theoretische Frage:

Könnte ich das Mandat auch einfach so (dh ohne meinen Arbeitgeber) übernehmen, oder muss ich dafür eine Nebentätigkeit, etwa ein Kleingewerbe, anmelden? 

Ich hab meine Zulassung noch nicht lange und im Ref hat man uns sowas leider nicht beigebracht. 


VG
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Nachrichten in diesem Thema
Mandanten mit Rechtsschutzversicherung - von Juristin2023ffm - 19.09.2023, 19:38
RE: Mandanten mit Rechtsschutzversicherung - von Byisis - 19.09.2023, 20:06
RE: Mandanten mit Rechtsschutzversicherung - von Egal - 19.09.2023, 20:29
RE: Mandanten mit Rechtsschutzversicherung - von Egal - 19.09.2023, 20:34
RE: Mandanten mit Rechtsschutzversicherung - von Byisis - 19.09.2023, 20:39
RE: Mandanten mit Rechtsschutzversicherung - von Praktiker - 20.09.2023, 06:26
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