17.09.2023, 15:57
(17.09.2023, 09:44)nachdenklich schrieb: Hallo,
und das geht auch länger als bspw nur 6 Wochen? Aber den Nachweis muss ich doch tortzdem erbringen, dass ich mich bspw bei diverse Kanzleien etc beworben habe (Eingleiderungsvereinbarung)?
Das kommt auf den Sachbearbeiter an. Wenn du für Prüfungen lernst, kann es sein, dass sie dich komplett in Ruhe lassen. Dementsprechend wäre die Eingliederungsvereinbarung sehr offen formuliert.
Hast du einen strengen Sachbearbeiter, musst du trotzdem Bewerbungen schreiben. Dazu sag ich mal so: keiner wird genommen, wenn er nicht genommen werden will. Ich würde jetzt nicht unbedingt wortwörtlich in die Bewerbung reinschreiben, dass du dich nur auf Druck der Arbeitsagentur bewirbst, aber man kann auch auf andere Weise durchklingen lassen, warum das nur eine Pro-Forma-Bewerbung ist.
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ALG 1 Verbesserungsversuch - von nachdenklich - 16.09.2023, 08:58
RE: ALG 1 Verbesserungsversuch - von 1Ri - 16.09.2023, 09:28
RE: ALG 1 Verbesserungsversuch - von nachdenklich - 16.09.2023, 09:54
RE: ALG 1 Verbesserungsversuch - von Egal - 16.09.2023, 14:20
RE: ALG 1 Verbesserungsversuch - von Hans123 - 17.09.2023, 09:40
RE: ALG 1 Verbesserungsversuch - von nachdenklich - 17.09.2023, 09:44
RE: ALG 1 Verbesserungsversuch - von Egal - 17.09.2023, 15:57