• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Eingrenzung des Prüfungsstoffes (Geklärt)
Antworten

 
Eingrenzung des Prüfungsstoffes (Geklärt)
Landvogt
Member
***
Beiträge: 62
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#2
10.09.2023, 15:34
Naja ich verstehe den § 56 Abs. 1 Nr. 7 b), 13. Spstr. JAPrO eher so, dass einfach der gesamte 23. Abschnitt (der ja auch Urkundenfälschung heißt) Prüfungsstoff ist. Da dürfte auch wenig Auslegungsspielraum bestehen, weil es eben - anders als bei anderen Spstr. - nicht heißt "aus dem ... Abschnitt".
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Eingrenzung des Prüfungsstoffes (Geklärt) - von Fräsmaschine - 10.09.2023, 14:40
RE: Eingrenzung des Prüfungsstoffes - von Landvogt - 10.09.2023, 15:34
RE: Eingrenzung des Prüfungsstoffes - von Fräsmaschine - 10.09.2023, 15:52


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus