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Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten
Richter NRW
Unregistered
 
#9
21.02.2019, 10:16
Ich bin auch Verwaltungsrichter in NRW. Es kommt durchaus vor, dass Kollegen erst in der ordentlichen oder der Sozialgerichtsbarkeit anfangen und dann im Laufe der Jahre zum VG wechseln. Gerade zwischen der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Wechsel gut vorstellbar (die Präsidentin des OVG ist ursprünglich Sozialrichterin gewesen, auch das SG macht öffentliches Recht). Wenn du erst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anfängst, könnte es sehr ratsam sein, als Strafrichter später noch zur Disziplinarkammer am VG abgeordnet zu werden. Nach vier Jahren sind Richter mitunter "hängengeblieben". Bei all dem ist man aber natürlich auf das Wohlwollen der Präsidenten (Ausgangs- und Aufnahmegericht) und glückliche Umstände angewiesen. Es ist also möglich bzw. man kann es darauf anlegen, aber nicht erzwingbar.

Du sagst, dass deine Noten wohl nicht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit reichen. Bist du denn örtlich flexibel? Wenn du z.B. bereits wärst, nach Arnsberg oder Minden zu gehen, sehen die Anforderungen schon ganz anders aus als etwa Köln oder Münster. Ich würde auch einfach den Pesonaldezernenten anrufen und deinen Fall schildern. Er kann die Lage am Besten einschätzen.
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Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast NRW - 18.02.2019, 17:40
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von LSA - 18.02.2019, 18:02
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast NRW - 19.02.2019, 08:32
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Erdbär_NRW - 18.02.2019, 23:58
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