20.02.2019, 12:41
Ich persönlich fand das zweite Examen VIEL schwerer. Ich habe ein unfassbar schlechtes Gedächtnis und kann mir eigentlich nichts merken. Also wirklich gar nichts, keine Telefonnummer, für Namen muss ich die Menschen wirklich lange und relativ gut kennen, ich konnte noch nie im Leben auch nur eine Gedichtszeile auswendig aufsagen - wenn , dann höchstens einen Teil eines Songtextes, den ich über Monate täglich gehört habe.
Im ersten Examen war das kein Problem, weil ich mit Verständnis alles bewältigen konnte. Wenn man den gesetzlichen Normalfall verstanden hat, dann kann man jedes Problem alleine identifizieren und mit solidem juristischen Handwerk auch anständig lösen. Ich konnte kein einziges "Klassikerproblem" auswendig, keinen einzigen Meinungsstreit. Trotzdem hat es für ein zweistelliges Ergebnis gereicht, weil ich exakt das gemacht habe: einfach das Gesetz mit dem gelernten Handwerk anwenden.
Im zweiten Examen musste man nach meinem Eindruck VIEL mehr auswendig lernen, allein den ganzen Aufbau der Klausuren, die ständig anders sind, die ganzen Formulierungen für die Anträge usw usf. sehr frustrierend und ich habe das alles auch examen eine Woche nach den Klausuren wieder vergessen und es zum Glück nie wieder gebraucht. Wegen "formeller Mängel" waren die Klausuren auch stets nicht so pralle (also eher im 6-7 Pkt. Bereich) und das VB konnte ich damit im Zweiten auch nicht erreichen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit einem FOrmularhandbuch ein wesentlich besseres Examen geschrieben hätte und das ist natürlich ein bisschen frustrierend, wenn man ein schlechteres Ergebnis einfährt, nicht weil man juristische Fehler macht, sondern weil man sich ums verrecken nicht merken kann, wie so eine dumme Klage aufzubauen ist - und das ganze völlig unnötigerweise, weil n Blick ins Formulabuch das Problem sofort lösen würde. Naja, es wurde dann doch ein ganz ordentlchies Ergebnis, wenn auch kein VB. So oder so bleibt die Essenz: für MICH persönlich, war das zweite Examen ein Horror und das erste ganz angenehm.
Im ersten Examen war das kein Problem, weil ich mit Verständnis alles bewältigen konnte. Wenn man den gesetzlichen Normalfall verstanden hat, dann kann man jedes Problem alleine identifizieren und mit solidem juristischen Handwerk auch anständig lösen. Ich konnte kein einziges "Klassikerproblem" auswendig, keinen einzigen Meinungsstreit. Trotzdem hat es für ein zweistelliges Ergebnis gereicht, weil ich exakt das gemacht habe: einfach das Gesetz mit dem gelernten Handwerk anwenden.
Im zweiten Examen musste man nach meinem Eindruck VIEL mehr auswendig lernen, allein den ganzen Aufbau der Klausuren, die ständig anders sind, die ganzen Formulierungen für die Anträge usw usf. sehr frustrierend und ich habe das alles auch examen eine Woche nach den Klausuren wieder vergessen und es zum Glück nie wieder gebraucht. Wegen "formeller Mängel" waren die Klausuren auch stets nicht so pralle (also eher im 6-7 Pkt. Bereich) und das VB konnte ich damit im Zweiten auch nicht erreichen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit einem FOrmularhandbuch ein wesentlich besseres Examen geschrieben hätte und das ist natürlich ein bisschen frustrierend, wenn man ein schlechteres Ergebnis einfährt, nicht weil man juristische Fehler macht, sondern weil man sich ums verrecken nicht merken kann, wie so eine dumme Klage aufzubauen ist - und das ganze völlig unnötigerweise, weil n Blick ins Formulabuch das Problem sofort lösen würde. Naja, es wurde dann doch ein ganz ordentlchies Ergebnis, wenn auch kein VB. So oder so bleibt die Essenz: für MICH persönlich, war das zweite Examen ein Horror und das erste ganz angenehm.
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