21.08.2023, 22:16
(21.08.2023, 21:53)Max Sauer schrieb: Einschreiben-Rückschein ist nie zu wählen, wenn es um Fristsachen geht. Ansonsten ist es egal. Lernt man doch schon im 1. Semester.
Kommt es in der Praxis vor dem Arbeitsgericht usw. oft vor, dass per Einschreiben versendet und zugestellt wurde, der Empfänger (der Kündigung bspw.) behauptet, der Briefumschlag wäre leer gewesen oder er habe den Brief nie erhalten? Glaubt das Gericht dem Sendungsprotokoll der Deutschen Poste mehr als dem Empfänger?
Aus der Erinnerung:
Einschreiben Rückschein beweist nur das etwas angekommen ist. Nicht was.
Nach der Beweislastverteilung muss der AG beweisen das die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde, nicht das irgendwas beim Adressaten angekommen ist.
Daher bleibt der AG in diesen Fällen Beweis schuldig und verliert den Prozess.
Alternative wäre: 1. Die Eintüten vor Zeugen + 4 Augen Botenlösung
oder 2. (als richtiges Schmankerl) die Zustellung per Gerichtsvollzieher nach 192 ZPO!
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dumm? - Bewerbung per Einschreiben ans OLG Koblenz - von Tarzan - 18.08.2023, 20:36
RE: dumm? - Bewerbung per Einschreiben ans OLG Koblenz - von Egal - 18.08.2023, 22:49
RE: dumm? - Bewerbung per Einschreiben ans OLG Koblenz - von Max Sauer - 21.08.2023, 21:53
RE: dumm? - Bewerbung per Einschreiben ans OLG Koblenz - von wacaffe - 21.08.2023, 22:16
RE: dumm? - Bewerbung per Einschreiben ans OLG Koblenz - von Egal - 21.08.2023, 22:42
RE: dumm? - Bewerbung per Einschreiben ans OLG Koblenz - von Ref_GPA1234 - 18.08.2023, 22:49
RE: dumm? - Bewerbung per Einschreiben ans OLG Koblenz - von Tarzan - 19.08.2023, 09:02