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Sachverhaltsdarstellung in mündlichen Aktenvorträgen aus StA-Sicht (NRW)
gw23
Junior Member
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Beiträge: 43
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#6
18.08.2023, 03:15
(18.08.2023, 00:31)Lost_inPages schrieb:  
(17.08.2023, 19:06)gw23 schrieb:  
(17.08.2023, 15:57)Lost_inPages schrieb:  Ich kenne einige, die auch den Sachverhalt im Aktenvortrag dargestellt hatten aus StA Sicht (NRW).

Informier dich besser nochmal gut!


"Hatten" im Examen oder Ref-AG?

Eine Freundin hatte sich auf ihr Examen vorbereitet mit Aktenvorträge und sie sollte - soweit ich mich erinnere - eine Beschwerde der StA prüfen. Vor der rechtlichen Prüfung hat sie den Sachverhalt dargestellt. Ob es so zu machen war, weiß ich nicht. 

Sonst frag doch mal einen deiner früheren AG Leiter. Die werden es bestimmt wissen.

Das ist eine fernliegende Annahme - viele AG Leiter haben keine Mündliche außer der Eigenen gesehen. Aber natürlich sinnvoll bei jemandem nachzufragen, wer bei mündlichen Prüfungen regelmäßig beisitzt :)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2023, 03:17 von gw23.)
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Sachverhaltsdarstellung in mündlichen Aktenvorträgen aus StA-Sicht (NRW) - von gw23 - 17.08.2023, 14:29
RE: Sachverhaltsdarstellung in mündlichen Aktenvorträgen aus StA-Sicht (NRW) - von Joko - 17.08.2023, 14:45
RE: Sachverhaltsdarstellung in mündlichen Aktenvorträgen aus StA-Sicht (NRW) - von Lost_inPages - 17.08.2023, 15:57
RE: Sachverhaltsdarstellung in mündlichen Aktenvorträgen aus StA-Sicht (NRW) - von gw23 - 17.08.2023, 19:06
RE: Sachverhaltsdarstellung in mündlichen Aktenvorträgen aus StA-Sicht (NRW) - von Lost_inPages - 18.08.2023, 00:31
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